Maßnahmedauer: 4 Wochen
Unterrichtszeiten: Vollzeit von Montag bis Freitag
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte sind die Facharbeiter der Branche. Sie arbeiten in anspruchsvollen Bereichen des Objekt- und Werkschutzes, in kerntechnischen Anlagen oder als Führungskräfte in privaten Sicherheitsunternehmen. Außerdem können Sie in den internen Werkschutzeinheiten der Automobil- oder Chemieindustrie Arbeiten, übernehmen Wach- und Sicherungsaufgaben bei der Deutschen Bahn oder als Angestellte im öffentlichen Dienst.
Voraussetzungen
Wer geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft werden möchte, darf kein Anfänger mehr sein.
Zulassung zur GSSK-Prüfung:
- Mindestalter von 24 Jahren
- Ein Erste-Hilfe-Kurs, der am Datum der Prüfung nicht länger als 2 Jahre zurück liegen darf
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre Erfahrung als Sicherheitsmitarbeiter
Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, darf sich nach 5 Jahren Berufserfahrung ebenfalls zur Prüfung anmelden, wenn von dieser Berufserfahrung mindestens 3 Jahre als Sicherheitsmitarbeiter gearbeitet wurden.
Maßnahmeinhalte:
Handlungsbereich 1 – Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln.
- Rechtskunde
- Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht, Straf- und Strafprozessrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Waffenrecht.
- Dienstkunde
- Tätigkeitsbereiche im Bewachungsgewerbe, Handeln in besonderen Situationen (Notfälle, Bombendrohungen, Terroranschläge etc.), Grundsätze der Eigensicherung, Melde- und Berichtswesen.
Handlungsbereich 2 – Gefahrenabwehr und Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und Notfallmaßnahmen
- Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, Kontrollieren und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorschriften, Alarmierungsaufgaben, Räumungen und Evakuierungen, mitwirken bei der Gefahrenabwehr.
- Arbeits- Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Mitwirken im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitwirken im Umweltschutz, Grundkenntnisse der Gefahrenklassen, Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Nutzen technischer Einsatzmittel, bauliche, mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen, Kommunikations- und Dokumentationsmittel, Löschmittel und Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen.
Handlungsbereich 3 - Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und –bewältigung
- Grundlagen des menschlichen Verhaltens, Erkennen der Wirkung der eigenen Person, Einwirken auf das Verhalten anderer Konfliktvorbeugung und Deeskalation.
- Kommunikation
- Möglichkeiten der Kommunikation, Kommunikationsformen und Mittel, situationsbezogenes Kommunizieren.
- Kunden- und Serviceorientierung
- Anforderungen an einen Qualitätsorientierten Sicherheitsservice, Zusammenhänge zwischen Sicherheits- und Servicegedanke.
- Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit in Teams und mit externen Kräften, Bewältigen von Aufgaben durch Kommunikation und Kooperation, Teamwork und Führung.