Ausbildung der Ausbilder nach AEVO

Maßnahmedauer: 9 Tage
Unterrichtszeiten: Vollzeit von Montag bis Freitag

Berufsbildende Maßnahmen für Nachwuchskräfte ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft eines Unternehmens. Wer  eine gute Ausbildung für Auszubildende haben möchte, muss natürlich auch gut qualifizierte Ausbilder zur Verfügung haben.

Diese müssen:

die persönlichen und fachlichen Eignung besitzen und sollten auch

  • pädagogische
  • rechtliche
  • organisatorische
  • psychologische
  • methodische

Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen.

Die Ausbilder-Prüfung ist bundesweit anerkannt und dient zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.

Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. In der schriftlichen Prüfung sind circa 70 Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren zu lösen.


Rahmenlehrplan:

  • die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen zu können
  • bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitzuwirken
  • die Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darzustellen
  • die Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf zu prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, insbesondere Ausbildung im Verbund, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung, vermittelt werden können
  • im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unterBerücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abzustimmen
  • auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits-und Geschäftsprozessen orientiert
  • die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung zu berücksichtigen
  • Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anzuwenden
  • den Berufsausbildungsvertrag vorzubereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle zu veranlassen
  • lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur zu schaffen, Rückmeldungen zu geben und zu empfangen
  • die Probezeit zu organisieren, zu gestalten und zu bewerten
  • aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lernund Arbeitsaufgaben zu entwickeln und zu gestalten
  • Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auszuwählen und situationsspezifisch einzusetzen
  • Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung zu unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einzusetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit zu prüfen
  • Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere in Form von Zusatzqualifikationen, zu machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung zu prüfen
  • Leistungen festzustellen und zu bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auszuwerten, Beurteilungsgespräche zu führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf zu ziehen
  • Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorzubereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen
  • für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle zu sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinzuweisen
  • an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitzuwirken