IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft GSSK

Maßnahmedauer: 4 Wochen
Unterrichtszeiten: Vollzeit von Montag bis Freitag

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte sind die Facharbeiter der Branche. Sie arbeiten in anspruchsvollen Bereichen des Objekt- und Werkschutzes, in kerntechnischen Anlagen oder als Führungskräfte in privaten Sicherheitsunternehmen. Außerdem können Sie in den internen Werkschutzeinheiten der Automobil- oder Chemieindustrie Arbeiten, übernehmen Wach- und Sicherungsaufgaben bei der Deutschen Bahn oder als Angestellte im öffentlichen Dienst.

Voraussetzungen
Wer geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft werden möchte, darf kein Anfänger mehr sein.

Zulassung zur GSSK-Prüfung:

  • Mindestalter von 24 Jahren
  • Ein Erste-Hilfe-Kurs, der am Datum der Prüfung nicht länger als 2 Jahre zurück liegen darf
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung und 2 Jahre Erfahrung als Sicherheitsmitarbeiter

Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, darf sich nach 5 Jahren Berufserfahrung ebenfalls zur Prüfung anmelden, wenn von dieser Berufserfahrung mindestens 3 Jahre als Sicherheitsmitarbeiter gearbeitet wurden.

Maßnahmeinhalte:

Handlungsbereich 1 – Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln.

  • Rechtskunde
    • Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht, Straf- und Strafprozessrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Waffenrecht.
  • Dienstkunde
    • Tätigkeitsbereiche im Bewachungsgewerbe, Handeln in besonderen Situationen (Notfälle, Bombendrohungen, Terroranschläge etc.), Grundsätze der Eigensicherung, Melde- und Berichtswesen.

Handlungsbereich 2 – Gefahrenabwehr und Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

  • Brandschutz und Notfallmaßnahmen
    • Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, Kontrollieren und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorschriften, Alarmierungsaufgaben, Räumungen und Evakuierungen, mitwirken bei der Gefahrenabwehr.
  • Arbeits- Umwelt- und Gesundheitsschutz
    • Mitwirken im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitwirken im Umweltschutz, Grundkenntnisse der Gefahrenklassen, Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.
  • Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
    • Nutzen technischer Einsatzmittel, bauliche, mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen, Kommunikations- und Dokumentationsmittel, Löschmittel und Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen.

Handlungsbereich 3 - Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln

  • Situationsbeurteilung und –bewältigung
    • Grundlagen des menschlichen Verhaltens, Erkennen der Wirkung der eigenen Person, Einwirken auf das Verhalten anderer Konfliktvorbeugung und Deeskalation.
  • Kommunikation
    • Möglichkeiten der Kommunikation, Kommunikationsformen und Mittel, situationsbezogenes Kommunizieren.
  • Kunden- und Serviceorientierung
    • Anforderungen an einen Qualitätsorientierten Sicherheitsservice, Zusammenhänge zwischen Sicherheits- und Servicegedanke.
  • Zusammenarbeit
    • Zusammenarbeit in Teams und mit externen Kräften, Bewältigen von Aufgaben durch Kommunikation und Kooperation, Teamwork und Führung.